Neue Gebührenverordnung für Tierärzte seit dem 22. November 2022
Das Bundeskabinett hat eine neue Gebührenordnung für Tierärzte beschlossen. Mit der Neubewertung der Gebührensätze wird die Voraussetzung für bessere Bedingungen sowohl für Selbständige, wie für angestellte Tierärzte und TFA geschaffen und damit auch einem der größten Probleme in der Tiermedizin, dem Fachkräftemangel, entgegengewirkt.
Ein wichtiger Schritt, um die für die Gesundheit und damit das Wohl der Tiere so wichtige flächendeckende tierärztliche Infrastruktur zu erhalten.
Dies ist die erste umfassende Änderung der Tierärztegebührenverordnung seit 1999.
Die im Rahmen der Behandlung Ihres Tieres erbrachten Leistungen rechnen wir somit auf Grundlage der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) ab.
Weitere Informationen über die GOT finden Sie hier.